STAATSPREIS PATENT 2020

HÖCHSTE AUSZEICHNUNG DER REPUBLIK FÜR ÖSTERREICHISCHEN ERFINDUNGSGEIST

Österreichische Innovationen bereichern die Welt. Sie machen das Leben besser und  halten unsere Wirtschaft am Laufen. Das verdient Aufmerksamkeit und gehört prämiert!

Der Staatspreis Patent rückt besonders innovative Leistungen ins Scheinwerferlicht. Er ist die höchste staatliche Auszeichnung für Erfindungen und Marken und wird heuer am 9. November 2020 zum dritten Mal vergeben.

Der Staatspreis Patent wird von Bundesministerin Leonore Gewessler, BA gemeinsam mit dem Österreichischen Patentamt verliehen und zeichnet jene Unternehmen, Erfinderinnen und Erfinder aus, die wesentlichen Anteil am wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Fortschritt in Österreich haben.

Bundesministerin Leonore Gewessler, BA
Bundesministerin Leonore Gewessler, BA © BKA, ANDY WENZEL

„Wir prämieren spannende und innovative Ideen, und viele von ihnen leisten einen wichtigen Beitrag zur klimafreundlichen Zukunft für uns alle. Ich freue mich, diesen Preis verleihen zu dürfen und die vielen Erfinder und Erfinderinnen auch persönlich zu treffen.“

WAS WIRD AUSGEZEICHNET?

Eine hochkarätige Jury ermittelt aus allen Einreichungen die besten Patente und die kreativsten Marken und würdigt Erfindungen mit besonderem humanitärem Wert.

In der Kategorie „Patent“ liegt der Fokus auf der erfinderischen Tätigkeit. Darunter wird die technisch neuartige Lösung einer Aufgaben verstanden. Beurteilt werden die eingereichten Patente nach folgenden Kriterien: Originalität der Erfindung, Technologische Komplexität, Wirtschaftliche Erfolgschancen, Bedeutung für die Gesellschaft

In der Kategorie „Marke“ steht die Gestaltung im Mittelpunkt der Bewertung. Beurteilt werden die eingereichten Marken nach folgenden Kriterien: Kreativität, Einzigartigkeit, Verwendung, Markenbotschaft

In der Kategorie „Humanity“ werden Erfindungen mit besonderer humanitärer Bedeutung ausgezeichnet, die helfen das Leben der Menschen zu verbessern. Wie z.B. Schulbildung, Wasseraufbereitung, sanitäre Bedingungen, Gesundheitsvorsorge, Ernährung und Kommunikation. Die eingereichten Erfindungen werden nach folgenden Kriterien beurteilt: Humanitäre Bedeutung, Wirkungsradius, Anwendbarkeit, Nachhaltigkeit

WER KANN TEILNEHMEN?

Für den Spezialpreis „Humanity“ können Inhaber/innen eines österreichischen Patents einreichen, das im Zeitraum 2015 bis 2019 erteilt wurde und nach deren Ansicht einen besonderen humanitären Wert hat.

In den Kategorien „Patent“ und „Marke“ können alle Inhaber/innen eines bzw. einer vom Österreichischen Patentamt im Zeitraum 2018 bis 2019 erteilten Patents oder registrierten Marke einreichen.

Ausschlaggebend sind:

  • aufrechter Schutz
  • Veröffentlichungsdatum des Patents im Österreichischen Patentblatt (Teil II)
  • Registrierungsdatum der österreichischen Marke
  • Wohnsitz/Geschäftsniederlassung in Österreich

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